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Regelung

Regelung für alle Sportler/Trainer und Freizeitsportler welche die KSV – Halle benutzen, nach der Rückkehr aus dem Urlaub

Hallo zusammen,

nach Absprache mit der Vorstandschaft gilt folgende Regelung.

Für diejenigen, die ins Ausland in den Urlaub fahren, gilt nach der Rückkehr eine 14 -tätige Trainingsquarantäne!

Sollte nach der Rückkehr ein negativer Corona Test vorgelegt werden können, entfällt die Quarantäne.

Die Kosten für den Test werden nicht vom Verein übernommen, sondern müssen von jedem selbst getragen werden.

Viele Grüße

Gerhard Ronellenfitsch

Geschäftsführer KSV

KSV Östringen
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